Übersicht über die Fahrschulklassen
Folgende Führerscheinklassen bilden wir aus:
B BE A A1 M L T C CE C1 C1E D DE D1 D1E
B 
Fahrzeug: Kraftwagen bis max. 3,5 t zulässige
Gesamtmasse, mit Anhänger von max. 750 kg Gesamtmasse
und max. 8 Sitzplätze außer Führersitz
Bemerkungen: Kombination von max. 3,5 zulässige
Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse Anhänger nicht
größer als Leermasse des ziehenden Fahrzeugs)
Alter: 18 Jahre
Schließt ein: L, M
Entspricht: alter Klasse 3
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
12 Doppelstunden á 90 Minuten Grundstoff
2 Doppelstunden á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
5 Stunden á 45 Minuten Überlandfahrt
4 Stunden á 45 Minuten Autobahnfahrt
3 Stunden á 45 Minuten Nachtfahrt
Das brauchen Sie:
Sehtest, lebensrettende Sofortmaßnahmen oder Erste-Hilfe
BE 
Fahrzeug: Kombination aus Fahrzeug der
Klasse B und Anhänger von mehr als 750 kg zulässiger
Gesamtmasse
Bemerkungen: Vorbesitz Klasse B
Alter: 18 Jahre
Entspricht: alter Klasse 3
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
12 Doppelstunden á 90 Minuten Grundstoff
0 Doppelstunden á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
3 Stunden á 45 Minuten Überlandfahrt
1 Stunden á 45 Minuten Autobahnfahrt
1 Stunden á 45 Minuten Nachtfahrt
Das brauchen Sie:
Sehtest, lebensrettende Sofortmaßnahmen oder Erste-Hilfe
A 
Fahrzeug: Kraftrad mit und ohne Beiwagen
mehr als 50 ccm oder 45 km/h
Bemerkungen: Zunächst 2 Jahre beschränkt
auf Kraftrad max. 25 kW und Verhältnis Leistung/Gewicht
max. 0,16 kw/kg. Nach 2 Jahren Erweiterung möglich. Direkteinstieg
auf leistungsstärkere Maschinen ab 25 Jahren möglich.
Alter: 18 Jahre
Schließt ein: A1, M
Entspricht: alter Klasse 1 und 1a
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
12 Doppelstunden á 90 Minuten Grundstoff
4 Doppelstunden á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
5 Stunden á 45 Minuten Überlandfahrt
4 Stunden á 45 Minuten Autobahnfahrt
3 Stunden á 45 Minuten Nachtfahrt
Das brauchen Sie:
Sehtest, lebensrettende Sofortmaßnahmen oder Erste-Hilfe
A1 
Fahrzeug: Leichtkraftrad max. 125 ccm und
11 kW, max. 80 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit.
Bei Erreichen des 18. Lebensjahres ohne bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit.
Alter: 16 Jahre
Schließt ein: M
Entspricht: alter Klasse 1b
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
12 Doppelstunden á 90 Minuten Grundstoff
4 Doppelstunden á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
5 Stunden á 45 Minuten Überlandfahrt
4 Stunden á 45 Minuten Autobahnfahrt
3 Stunden á 45 Minuten Nachtfahrt
Das brauchen Sie:
Sehtest, lebensrettende Sofortmaßnahmen oder Erste-Hilfe
M 
Fahrzeug: Mokick, Moped bis max. 50 ccm
und max. 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit.
Alter: 16 Jahre
Entspricht: alter Klasse 4
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
12 Doppelstunden á 90 Minuten Grundstoff
2 Doppelstunden á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Das brauchen Sie:
Sehtest, lebensrettende Sofortmaßnahmen oder Erste-Hilfe
L 
Fahrzeug: Land- oder forstwirtschaftlich
genutzte Zugmaschinen bis max. 32 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit,
mit Anhänger bis max. 25 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
und Stapler bis max. 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit.
Alter: 16 Jahre
Entspricht: alter Klasse 5
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
12 Doppelstunden á 90 Minuten Grundstoff
2 Doppelstunden á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Das brauchen Sie:
Sehtest, lebensrettende Sofortmaßnahmen oder Erste-Hilfe
T 
Fahrzeug: Land- oder forstwirtschaftlich
genutzte Zugmaschinen 32 km/h bis 40 km/h bauartbestimmte
Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger.
Bemerkungen: Ab 18 Jahren bis 60 km/h bauartbestimmte
Höchstgeschwindigkeit
Alter: 16 Jahre
Schließt ein: L, M
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
12 Doppelstunden á 90 Minuten Grundstoff
6 Doppelstunden á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Das brauchen Sie:
Sehtest, lebensrettende Sofortmaßnahmen oder Erste-Hilfe
C 
Fahrzeug: Kraftwagen von mehr als 3,5 t
zulässige Gesamtmasse und Anhänger mit max. 750
kg, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz.
Bemerkungen: im gewerblichen Verkehr erst
ab 21 Jahren. Vorbesitz der Klasse B erforderlich. Nur befristet
erteilt.
Alter: 18 Jahre
Schließt ein: C1
Entspricht: alter Klasse 2
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
12 Doppelstunden á 90 Minuten Grundstoff
10 Doppelstunden á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
5 Stunden á 45 Minuten Überlandfahrt
2 Stunden á 45 Minuten Autobahnfahrt
3 Stunden á 45 Minuten Nachtfahrt
praktische Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug
Das brauchen Sie:
Augenärtzliches Gutachten, Erste Hilfe, ärtzliche
Untersuchung
CE 
Fahrzeug: Kombination aus LKW über
7,5 t zulässige Gesamtmasse mit Anhänger mehrs als
750 kg zulässige Gesamtmasse.
Bemerkungen: Vorbesitz Klasse c erforderlich.
Im gewerblichen Verkehr erst ab 21 Jahren. Nur befristet erteilt.
Alter: 18 Jahre
Schließt ein: BE, C1E, T; DE bei Besitz
von D; D1E bei Besitz von D1
Entspricht: alter Klasse 2
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
12 Doppelstunden á 90 Minuten Grundstoff
4 Doppelstunden á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
5 Stunden á 45 Minuten Überlandfahrt
2 Stunden á 45 Minuten Autobahnfahrt
3 Stunden á 45 Minuten Nachtfahrt
praktische Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug
Das brauchen Sie:
Augenärtzliches Gutachten, Erste Hilfe, ärtzliche
Untersuchung
C1 
Fahrzeug: Kraftwagen über 3,5 t zulässige
Gesamtmasse bis max. 7,5 t zulässige Gesamtmasse.
Bemerkungen: mit Anhänger max. 750 kg
zulässige Gesamtmasse. Vorbesitz Kl. B erforderlich.
Ab 50 Jahre nur befristet erteilt.
Alter: 18 Jahre
Entspricht: alter Klasse 3
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
12 Doppelstunden á 90 Minuten Grundstoff
6 Doppelstunden á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
3 Stunden á 45 Minuten Überlandfahrt
1 Stunden á 45 Minuten Autobahnfahrt
1 Stunden á 45 Minuten Nachtfahrt
praktische Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug
Das brauchen Sie:
Augenärtzliches Gutachten, Erste Hilfe, ärtzliche
Untersuchung
C1E 
Fahrzeug: Kombination aus Fahrzeug Klasse
C1 und Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Bemerkungen: Zulässige Gesamtmasse der
Kombination nicht mehr als 12 t, zulässige Gesamtmasse
des Anhängers nicht größer als Leermasse des
Zugfahrzeugs. Vorbesitz Klasse C1 erforderlich
Alter: 18 Jahre
Schließt ein: BE; D1E bei Besitz von
D1; DE bei Besitz von D
Entspricht: heutiger Klasse 3
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
12 Doppelstunden á 90 Minuten Grundstoff
0 Doppelstunden á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
3 Stunden á 45 Minuten Überlandfahrt
1 Stunden á 45 Minuten Autobahnfahrt
1 Stunden á 45 Minuten Nachtfahrt
praktische Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug
Das brauchen Sie:
Augenärtzliches Gutachten, Erste Hilfe, ärtzliche
Untersuchung
D 
Fahrzeug: KOM mit mehr als 8 Sitzplätzen
außer Führersitz und Anhänger bis max. 750
kg zulässige Gesamtmasse
Bemerkungen: Vorbesitz Klasse B erforderlich.
Alter: 21 Jahre
Schließt ein: D1
Entspricht: alter Klasse 2 und KOM-Schein
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
12 Doppelstunden á 90 Minuten Grundstoff
18 Doppelstunden á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
33 Stunden á 45 Minuten Grundausbildung
12 Stunden á 45 Minuten Überlandfahrt
8 Stunden á 45 Minuten Autobahnfahrt
5 Stunden á 45 Minuten Nachtfahrt
praktische Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug
Das brauchen Sie:
Augenärztliches Gutachten, Erste Hilfe, psychologisch-medizinische
Untersuchung
DE 
Fahrzeug: Kombination aus KOM Klasse D
und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse
Bemerkungen: Vorbesitz der Klasse D erforderlich.
Nur befristet erteilt.
Alter: 21 Jahre
Schließt ein: BE, D1E; C1E bei Besitz
von C1
Entspricht: alter Klasse 2 und KOM-Schein
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
12 Doppelstunden á 90 Minuten Grundstoff
0 Doppelstunden á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
4 Stunden á 45 Minuten Grundausbildung
3 Stunden á 45 Minuten Überlandfahrt
1 Stunden á 45 Minuten Autobahnfahrt
1 Stunden á 45 Minuten Nachtfahrt
praktische Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug
Das brauchen Sie:
Augenärztliches Gutachten, erste Hilfe, psychologisch-medizinische
Untersuchung
D1 
Fahrzeug: KOM mit max. 16 Sitzplätzen
außer Fühersitz und Anhänger mit max. 750
kg zulässige Gesamtmasse
Bemerkungen: Vorbesitz der Klasse B erforderlich.
Nur befristet erteilt
Alter: 21 Jahre
Schließt ein: L, M
Entspricht: alter Klasse 2 und KOM-Schein
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
12 Doppelstunden á 90 Minuten Grundstoff
0 Doppelstunden á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
4 Stunden á 45 Minuten Grundausbildung
3 Stunden á 45 Minuten Überlandfahrt
1 Stunden á 45 Minuten Autobahnfahrt
1 Stunden á 45 Minuten Nachtfahrt
praktische Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug
Das brauchen Sie:
Augenärztliches Gutachten, erste Hilfe, psychologisch-medizinische
Untersuchung,
D1E 
Fahrzeug: Kombination aus Zugfahrzeut der
Klasse D1 und Anhänger über 750 kg zulässige
Gesamtmasse
Bemerkungen: Vorbesitz der Klasse D1 erforderlich.
Nur befristet erteilt
Alter: 21 Jahre
Schließt ein: BE
Entspricht: heutiger Klasse 2 und KOM-Schein
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